Wohlfahrtsstaaten im Vergleich



Dienstag, 15. Oktober 2013 | 14:45 Uhr

Referent

Josef Schmid

Organisation

University of Tübingen

Reporting

Professor Josef Schmid von der Universität Tübingen verglich in seinem Referat verschiedene Systeme von Wohlfahrtstaaten. Zunächst ging es um die Definition des Begriffs Wohlfahrtsstaat, den er wie folgt definierte: „Der Wohlfahrtsstaat ist eine institutionalisierte Form der sozialen Sicherung. Er gewährleistet ein Existenzminimum für jeden Menschen, schützt vor den elementaren Risiken der modernen Industriegesellschaft und bekämpft das Ausmass an gesellschaftlicher Ungleichheit durch Umverteilung.“ Weiter ging es in seinem Referat um die Frage „Warum Wohlfahrtsstaaten vergleichen?“ und um die Themen „Hauptansätze des Wohlfahrtsstaatsvergleichs“ und „zentrale Erkenntnisse der Forschung“.
Spannend waren seine Empfehlungen, welches Land für welche Personen geeignet sei in Bezug auf den Gesundheitsbereich. So sei zum Beispiel eine junge und gesunde Person in der Schweiz sehr gut aufgehoben und die Beiträge seien relativ niedrig. Habe man Familienangehörige, sorge dagegen Deutschland sehr gut für seine Einwohner. Und wenn jemand arm, oder paradoxerweise auch sehr reich sei, lebe es sich in Grossbritannien am Besten. Mehr zu dieser Theorie erfahren Sie im Video.

Josef Schmid

Prof. Dr. rer. soc. – geb. 1956 – verheiratet – 2 Kinder
Seit Oktober 2010: Hauptamtlicher Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen

Seit April 1998: Professor für Politische Wirtschaftslehre und Vergleichende Politikfeldanalyse am Institut für Politikwissenschaft, Universität Tübingen

Ab 1997: Professor für Vergleichende Politikwissenschaft an der Universität Osnabrück
Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Hamburg (Prof. H.H. Hartwich) und Konstanz (Prof. G. Lehmbruch)

Ab 1989: Wissenschaftlicher Assistent und Hochschuldozent an der Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre und Angewandte Politikwissenschaft

Habilitation zum Thema „“Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten. Soziale Dienste in historisch-vergleichender Perspektive““ (erschienen 1996)

Promotion zum Thema „“Die CDU. Organisationsstrukturen, Politiken und Funktionsweisen einer Partei im Föderalismus““ (erschienen 1990)

Ab 1978: Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz; Magisterabschluss zum Thema „“Die Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Programmatik und Praxis bürgerlicher Parteien am Beispiel der englischen Conservative Party und der deutschen CDU. Das Vorspiel zur Wende““ (1984)

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