Solidarität und/oder Sockelgleichheit. Wie gerecht ann der Sozialstaat sein?



Dienstag, 15. Oktober 2013 | 11:45 Uhr

Referent

Georg Kohler

Organisation

Universität Zürich

Reporting

Professor Georg Kohler, em., Universität Zürich, ging zu Beginn der Frage nach, „Was heisst eigentlich Gerechtigkeit?“. Gemäss Georg Kohler gebe es die formale Gerechtigkeit, die Verteilgerechtigkeit und die materielle Gerechtigkeit. Danach erläuterte er die drei prinzipiellen Motive, auf die sich der Sozialstaat der Gegenwart zurückführen lasse: „Ersten der Gerechtigkeitsanspruch, der unmittelbar mit den Basisideen des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates verknüpft ist. Zweitens das Stabilitätsbedürfnis aller, also auch demokratischer Herrschaftsformen. Und Drittens die Solidaritätsbereitschaft der Bürger und Bürgerinnen, die zum Wesen der modernen politischen Nation gehört. Diese drei Grundkräfte führten in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts zu einer beispiellosen Ausdehnung sozialstaatlicher Zuständigkeiten. Komplementär dazu hat sich eine scharfe Kritik an diesen Tendenzen entwickelt, die ihrerseits verschiedene Gründe namhaft machen kann. Überlastung der Staatsbudgets ist bloss einer von ihnen; nicht zuletzt sind es heute die Effekte der „“transnationalen Konstellation““, die die Modelle nationalstaatlicher Sozialpolitik in Frage stellen.“
Zu welcher Form der Gerechtigkeit die die aktuelle „1:12 Initiative“ in der Schweiz gehöre, wie er zu dieser stehe und welche wichtigen Erkenntnisse er den Teilnehmenden sonst noch mit auf den Weg gab, können Sie hier nachsehen.

Georg Kohler

Georg Kohler studierte Philosophie in Zürich und Basel und schloss mit einer Untersuchung zur kantischen Ästhetik als lic. phil. ab. Neben seiner Tätigkeit als Assistent bei Hermann Lübbe und dem Abfassen seiner Dissertation zu Kants «Kritik der Urteilskraft» bei Rudolf W. Meyer absolvierte er ein Zweitstudium der Rechtswissenschaft und schloss als lic. iur. ab.

1980 wurde er zum Dr. phil. promoviert. In den 1980er-Jahren arbeitete er in der Privatwirtschaft und als freier Publizist. 1988 reichte er seine Habilitationsschrift «Handeln und Rechtfertigen. Untersuchungen zur Struktur der praktischen Rationalität» ein, die angenommen wurde. Er wurde Privatdozent an der Universität Zürich.

Nach einer Lehrstuhlvertretung am Geschwister-Scholl-Institut der Universität München wurde er 1994 als Nachfolger von Hermann Lübbe als Ordinarius an den Lehrstuhl für politische Philosophie nach Zürich berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung lehrte.

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